Catalogue de droit

Catalogue général

Librophoros

Rue de Rome 1
1700 Fribourg
infos@librophoros.ch
+41 26 322 46 26
LU-VE : 9h-18h
SA : 9h-13h


Bd de Pérolles 46
1700 Fribourg
perolles@librophoros.ch
+41 26 322 46 56
LU : 12h30-18h30
MA-VE : 10h-18h30
SA : fermé

Facebook de la Librairie Librophoros Instagram de la Librairie Librophoros
Accueil  > Die natürlichen Personen, Art.11-19d ZGB

Die natürlichen Personen, Art.11-19d ZGB

Bucher Eugen, Aebi-Müller Regina E.  

Éditeur: Staempfli
Format: Cartonné
Langue: Allemand
Parution: 07 - 2017
EAN: 9783727206801

CHF 318.00

Disponible

Ajouter au panier

Résumé du livre

Klappentext
Die Stellung des Einzelnen als Rechtssubjekt und die Rechtserheblichkeit des menschlichen Verhaltens sind die Fragen, die der Gesetzgeber in den Art. 11 ff. ZGB geregelt hat. Rechts- und Handlungsfähigkeit sind dabei nicht nur im Privatrecht, sondern auch im öffentlichen und im Prozessrecht gleichermassen von zentraler Bedeutung. Die dogmatische Grundstruktur der Rechtsfähigkeit ist seit Inkrafttreten des ZGB unverändert geblieben. Das Handlungsfähigkeitsrecht hingegen hat mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrecht spürbare Veränderungen erfahren. Beide Rechtsinstitute unterliegen sodann auch in jenen Bereichen, die formal vom Gesetzgeber unangetastet geblieben sind, wesentlichen inhaltlichen Veränderungen in einem gewandelten gesellschaftlichen Wertesystem und vor dem Hintergrund internationaler und völkerrechtlicher Entwicklungen. Die Kommentierung setzt sich einerseits in grundsätzlicher Weise mit diesen Entwicklungen auseinander, beantwortet andererseits aber auch die daraus fliessenden ganz konkreten Fragestellungen in den verschiedensten materiell- und prozessrechtlichen Belangen.

Zusammenfassung
Die Stellung des Einzelnen als Rechtssubjekt und die Rechtserheblichkeit des menschlichen Verhaltens sind die Fragen, die der Gesetzgeber in den Art. 11 ff. ZGB geregelt hat. Rechts- und Handlungsfähigkeit sind dabei nicht nur im Privatrecht, sondern auch im öffentlichen und im Prozessrecht gleichermassen von zentraler Bedeutung. Die dogmatische Grundstruktur der Rechtsfähigkeit ist seit Inkrafttreten des ZGB unverändert geblieben. Das Handlungsfähigkeitsrecht hingegen hat mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrecht spürbare Veränderungen erfahren. Beide Rechtsinstitute unterliegen sodann auch in jenen Bereichen, die formal vom Gesetzgeber unangetastet geblieben sind, wesentlichen inhaltlichen Veränderungen in einem gewandelten gesellschaftlichen Wertesystem und vor dem Hintergrund internationaler und völkerrechtlicher Entwicklungen. Die Kommentierung setzt sich einerseits in grundsätzlicher Weise mit diesen Entwicklungen auseinander, beantwortet andererseits aber auch die daraus fliessenden ganz konkreten Fragestellungen in den verschiedensten materiell- und prozessrechtlichen Belangen.