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Verfassungsgerichtsbarkeit

Schubarth, Martin  

Éditeur: Stämpfli
Format: Cartonné
Langue: Allemand
Parution: 12 - 2011
Nombre de pages: 95
EAN: 9783727287862
Dimensions: 155 x 230 x 10 mm

CHF 38.00

Indisponible

Résumé du livre

Klappentext

Richterstaat oder Demokratie? Der Verfasser gibt eine konzise Analyse des facettenreichen Phänomens Verfassungsgerichtsbarkeit und weist auf zahlreiche wesentliche Gesichtspunkte hin, die in der zurzeit wieder aktuellen politischen Diskussion von grosser Bedeutung sind. So entsteht Verfassungsgerichtsbarkeit in der Regel in revolutionären Umbruchsituationen, während in Ländern mit einer kontinuierlichen ruhigen Entwicklung aus Vertrauen gegenüber dem Gesetzgeber in der Regel keine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit besteht. In der Realität ist ein Verfassungsgericht kein Gericht im klassischen Sinne, sondern eine Art «verfassungsgebende Versammlung in Permanenz», ein sekundärer Verfassungsgeber, da es die Verfassung - allerdings ohne jede demokratische Legitimation - weiterentwickelt und stets die Gefahr eines juristischen Staatsstreiches besteht. Ein erschreckendes Beispiel von europäischer Gesetzgebung ohne jede demokratische Grundlage gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der sich auf den Schutz elementarer Menschenrechte beschränken sollte. Verfassungsgerichte, konzipiert als Hüter der Verfassung, sind auch und vor allem Herr der Verfassung.



Zusammenfassung
Richterstaat oder Demokratie? Der Verfasser gibt eine konzise Analyse des facettenreichen Phänomens Verfassungsgerichtsbarkeit und weist auf zahlreiche wesentliche Gesichtspunkte hin, die in der zurzeit wieder aktuellen politischen Diskussion von grosser Bedeutung sind. So entsteht Verfassungsgerichtsbarkeit in der Regel in revolutionären Umbruchsituationen, während in Ländern mit einer kontinuierlichen ruhigen Entwicklung aus Vertrauen gegenüber dem Gesetzgeber in der Regel keine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit besteht. In der Realität ist ein Verfassungsgericht kein Gericht im klassischen Sinne, sondern eine Art 'verfassungsgebende Versammlung in Permanenz', ein sekundärer Verfassungsgeber, da es die Verfassung - allerdings ohne jede demokratische Legitimation - weiterentwickelt und stets die Gefahr eines juristischen Staatsstreiches besteht. Ein erschreckendes Beispiel von europäischer Gesetzgebung ohne jede demokratische Grundlage gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der sich auf den Schutz elementarer Menschenrechte beschränken sollte. Verfassungsgerichte, konzipiert als Hüter der Verfassung, sind auch und vor allem Herr der Verfassung.