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Accueil  > Vertragliche Drittschadensliquidation

Vertragliche Drittschadensliquidation

Geltungsbereich und Durchführung

Marti-Schreier Leonora  

Éditeur: Staempfli & Cie
Format: Cartonné
Langue: Allemand
Parution: 09 - 2015
EAN: 9783727203541

CHF 79.00

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Résumé du livre

Klappentext

Verletzt ein Schuldner einen Vertrag, hat er grundsätzlich nur den Schaden zu ersetzen, der im Vermögen des Gläubigers eintritt. Dieser Grundsatz kann zu einem Schutzdefizit führen, wenn anstelle des Gläubigers ein Dritter geschädigt wird, weil z.B. der Gläubiger den Vertrag auf Rechnung des Dritten abgeschlossen hat. Wird diesfalls sowohl dem Gläubiger (mangels Schadens) als auch dem Dritten (mangels Teilnahme am Vertrag) ein vertraglicher Anspruch gegen den Schuldner versagt, muss dieser den verursachten Schaden oft nicht ersetzen. Dieses Schutzdefizit kann behoben werden, indem dem Gläubiger die Geltendmachung des Drittschadens gegen den Schuldner im Vertragsverhältnis erlaubt wird. Die vorliegende Arbeit behandelt den Geltungsbereich dieser vertraglichen Drittschadensliquidation sowie die materiell- und prozessrechtlichen Fragen, die sich bei ihrer Durchführung in der Praxis stellen.



Zusammenfassung
Verletzt ein Schuldner einen Vertrag, hat er grundsätzlich nur den Schaden zu ersetzen, der im Vermögen des Gläubigers eintritt. Dieser Grundsatz kann zu einem Schutzdefizit führen, wenn anstelle des Gläubigers ein Dritter geschädigt wird, weil z.B. der Gläubiger den Vertrag auf Rechnung des Dritten abgeschlossen hat. Wird diesfalls sowohl dem Gläubiger (mangels Schadens) als auch dem Dritten (mangels Teilnahme am Vertrag) ein vertraglicher Anspruch gegen den Schuldner versagt, muss dieser den verursachten Schaden oft nicht ersetzen. Dieses Schutzdefizit kann behoben werden, indem dem Gläubiger die Geltendmachung des Drittschadens gegen den Schuldner im Vertragsverhältnis erlaubt wird. Die vorliegende Arbeit behandelt den Geltungsbereich dieser vertraglichen Drittschadensliquidation sowie die materiell- und prozessrechtlichen Fragen, die sich bei ihrer Durchführung in der Praxis stellen.