Éditeur: | Stämpfli |
Format: | Cartonné |
Langue: | Allemand |
Parution: | 12 - 1999 |
Nombre de pages: | 306 |
EAN: | 9783727203299 |
Résumé du livre
Klappentext
Das auf den 1.Januar 2000 in Kraft tretende neue Scheidungsrecht (nArt.111 bis 149 ZGB) führt zu zahlreichen Neuerungen im Zusammenhang mit den Scheidungsgründen, den (persönlichen und wirtschaftlichen) Nebenfolgen, den Kinderbelangen und bezüglich des Scheidungsverfahrens. Im Vordergrund soll inskünftig die einvernehmliche Scheidung stehen. Gegen den Willen des einen Ehegatten kann der andere spätestens nach vier Trennungsjahren die Scheidung auf einseitiges Begehren durchsetzen, vorher nur gestützt auf einen wichtigen Grund, den er nicht selber zu vertreten hat. Der in der Berufsvorsorge während der Ehe erworbene Versicherungsschutz ist nach besonderen Regeln grundsätzlich unter die Ehegatten aufzuteilen. Der nacheheliche Unterhalt soll fortan auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage beruhen, die weitgehend vom Verschulden an der Scheidung absieht. Gestärkt wird sodann die Stellung des Kindes im Scheidungsverfahren, das in Zukunft in weitem Umfang durch das Bundesprivatrecht geregelt wird. Mit all diesen Änderungen, einschliesslich der Familienwohnung und des für die Praxis besonders wichtigen Übergangsrechts, befasst sich eine Gruppe von Autoren, die am Entstehen der neuen Vorschriften aktiven Anteil hatten. Der Zugang zum neuen Recht wird erleichtert durch Checklisten, Übersichten sowie ein umfangreiches Gesetzes- und Sachregister.
Zusammenfassung
Im vorliegenden Heft werden Gehalt und Tragweite des Konzeptes der Nachhaltigen Entwicklung aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Winfried Lang stellt im ersten Aufsatz die Frage nach der Bedeutung der Nachhaltigen Entwicklung für das Entstehen umweltvölkerrrechtlicher Prinzipien unter der Prämisse, dass es sich beim Nachhaltigkeitsmodell um ein politisches Konzept handelt. Harald Hohmann vertritt im zweiten Text die Auffassung, dass dem Konzept auch ein rechtlicher Charakter zukommt und Bedeutung hat für die Weiterentwicklung des Umweltvölkerrechts. Im dritten Beitrag geht Astrid Epiney der Frage nach der Geltung sowie der inhaltlichen und rechtlichen Tragweite der Nachhaltigen Entwick-lung im europäischen Gemeinschaftsrecht nach.